Kein Gesetz ohne Verordnung: Batteriegesetz (BattG)

Die Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV) ist am 12.11.2009 rechtskräftig verabschiedet worden und tritt am 01.12.2009 in Kraft.

Diese Verordnung besagt u.a., dass ein Unternehmen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BattG zu bestimmten Kategorien Angaben für die Anzeige der Marktteilnahme machen muss.
So z.B. Name und Rechtsform des Unternehmens, Kontaktdaten, Handelsregistereintrag des Unternehmens, Art der Batterien. Auch muss der Marktteilnehmer eine Erklärung über die Teilnahme am Gemeinsamen Rücknahmesystem abgeben, einschließlich der vom Gemeinsamen Rücknahmesystem vergebenen Teilnehmernummer.

Die Registrierung erfolgt über ein Anmelderegister, das über die Internetseite des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) voraussichtlich ab dem 01.12.2009 erreichbar sein wird.

Weitere erforderliche Daten für die Registrierung können Sie der "Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes" (BattGDV) entnehmen, die Sie in unserem Download-Bereich finden.

take-e-way übernimmt gerne für Sie die Abwicklung nach dem BattG, stellt Ihnen die Teilnehmernummer eines gemeinsamen Rücknahmesystems zur Verfügung und registriert Sie bei dem Umweltbundesamt.

Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.

Ihr take-e-way Team

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Christoph Brellinger
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