Die uneinheitliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung in den Mitgliedstaaten kann als potenzielles Hindernis für den europäischen Binnenmarkt betrachtet werden. Der Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft verfolgt das Ziel, mögliche unnötige Belastungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung zu identifizieren und Vereinfachungen zu fördern, insbesondere zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Aus diesem Grund war dieser Abschnitt des KMU-Panels zum Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission für eine Vielzahl von KMU, vor allem für die VERE-Mitglieder, von besonderer Bedeutung. Auf die Frage, welche Unterstützungsmaßnahmen den Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung erleichtern würden, hat sich VERE wie folgt positioniert:
Die Panel-Umfrage stellt sehr stark die möglichen Vorteile eines „EU-One-Stop-Shop“ heraus. Gemeint ist damit eine digitale EU-Plattform, auf der alle Aktivitäten, die aus dem EPR-Pflichtenkatalog resultieren, erledigt werden können. So verlockend diese Idee auch erscheinen mag, die Realisierbarkeit eines solchen Vorhabens auf EU-Ebene im Kontext von 27 Mitgliedstaaten und (mindestens) 81 Abfallströmen erscheint jedoch unrealistisch. Wenn im Kontext der globalen Wettbewerbssituation die Wettbewerbsfähigkeit und damit der Bürokratieabbau im Vordergrund steht, müssen kurzfristig wirksame Maßnahmen umgesetzt werden, um bürokratische Hemmnisse und Hürden zu beseitigen. Das Streben nach einem „Big Picture“ führt kurzfristig, jetzt wo Ergebnisse benötigt werden, nicht zu adäquaten Lösungen. Als einen „Dritten Weg“ zwischen dem Verharren in verfestigten Strukturen und einer radikalen Zentralisierungs-Lösung mit zweifelhaften Aussichten hat der VERE e.V., als Teilnehmer an dieser Umfrage, eine für alle Stakeholder verträgliche Lösung in kleinen Schritten hin zu einer echten Harmonisierung vorgeschlagen, die auf einer Vereinheitlichung bzw. der Schaffung von Mindeststandards und einer Angleichung der verschiedenen technischen Systeme als erste, kurzfristig durchführbare Maßnahme basiert.
Hierbei ist die größte Herausforderung, Kategorien, Meldeformate, Meldepflichten, Fristen und weitere Aspekte in einheitliche Formate zu überführen, wie zum Beispiel im EU-Wettbewerbskompass („[…] reporting must move to digital formats based on standardised data.“) oder im Draghi-Report („Measures should include requiring harmonised reporting templates […]) beschrieben.
Gleichzeitig hält VERE es für zwingend erforderlich, dass eine technische Harmonisierung schrittweise und methodisch erfolgt:
- Einheitliche Datenstandards: EU-weit verbindliche Formate für Kategorien, Meldefristen und Datenfelder sollten als erste Maßnahme festgelegt werden (z. B. XML/JSON-Schemas, XBRL für Finanzreporting).
- API-First-Ansatz: Nationale Register sollten über standardisierte Schnittstellen (REST-APIs, OAuth2/SAML für Authentifizierung) interoperabel werden.
- Referenzimplementierungen: Die Bereitstellung von Open-Source-Beispielschnittstellen durch die EU würde die Angleichung der Systeme erleichtern.
- Messbare KPIs: Fortschritt und Qualität der Umsetzung sollten anhand objektiver Kennzahlen (Systemverfügbarkeit, Fehlerraten, Bearbeitungszeiten) überprüft werden.
Der VERE e.V. befürwortet also Harmonisierung und Digitalisierung in klaren, beherrschbaren Schritten. Anschließend sollten die daraus entstehenden Vereinfachungseffekte gemessen, neu bewertet und weitere daran anschließende Maßnahmen abgeleitet werden, so dass vor allem die Unternehmen die Möglichkeit haben, sich in einem gesunden Tempo den Innovationen anzupassen und vor allem jeweils kurzfristig beziehungsweise sofort von Vereinfachungen profitieren können. Die betroffenen Unternehmen verlangen nach schnellen Ergebnissen. Diese dürfen allerdings nicht komplex sein, um die Akzeptanz nicht zu gefährden. Damit hat VERE die Vorschläge aus seiner Stellungnahme zum Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft vom 06.11.2025 erneut aufgegriffen und bestärkt.
Denn VERE sieht im Projekt „EU-One-Stop-Shop“ ein überbordendes Mammut-Projekt, dessen Konzeption, Entwicklung und Realisierung extrem teuer und langwierig ist. Hoher Aufwand entsteht für die Wartung, die Sicherheit, und die Fortentwicklung des Systems. Die hieraus entstehenden Kosten müssten von allen Teilnehmern kollektiv getragen werden und es erscheint fraglich, ob damit eine Kostenentlastung des einzelnen Unternehmens erreicht werden kann. Zudem hat laut den Ergebnissen einer auf den Registrierungen von 9.000 internationalen Herstellern basierenden Auswertung des VERE der Durchschnitt der Hersteller, 1,8 Länder und 3 Abfallströme registriert, würde also kaum von einem EU-One-Stop-Shop profitieren, müsste ihn aber mitfinanzieren.
Wie würde es – EU-weit – für die Vielzahl von rein auf nationaler Ebene tätigen Hersteller und Händler aussehen? Diese benötigen keinen EU-One-Stop-Shop und würden ihrerseits mit Kosten und Komplexität überfrachtet werden, die sie nicht benötigen. Einziger klarer Profiteur einer solchen Lösung wäre der Onlineshop im Drittland, der international seinen Versand an beliebige Endverbraucher in der EU betreibt. Es stellt sich letztlich die Frage, für wen eine EU-weite Plattform den größten Nutzen darstellen würde und wer alles ohne Nutzen die Plattform mitfinanzieren müsste. Hier finden Sie die komplette VERE-Stellungnahme zur KMU-Befragung zum Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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