Die Bundesregierung stellt klar, dass für die Mittelstandsbeauftragte weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Unvereinbarkeit zwischen ihrem Amt als Parlamentarische Staatssekretärin und ihrer Funktion als Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) besteht. Nach geltendem Recht bestehen keine Inkompatibilitäten, und auch der Anschein eines Interessenkonflikts werde bei der Amtsausübung vermieden.
Bundesregierung sieht keinen Interessenkonflikt
Auslöser der Debatte war eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die mögliche strukturelle Verflechtungen zwischen MIT und Bundeswirtschaftsministerium thematisierte. Die Bundesregierung weist diese Befürchtungen zurück und betont, dass die MIT eine parteiinterne politische Vereinigung sei und keine bevorzugte Behandlung erhalte.
Unterstützung aus Politik und mittelständischer Wirtschaft
Auch aus der mittelständischen Wirtschaft erhält Frau Connemann Rückhalt. Der VERE Verband begrüßt ihre Ernennung zur Mittelstandsbeauftragten ausdrücklich. Frau Gitta Connemann begleitet den VERE Verband seit vielen Jahren. Umso mehr freuen wir uns für sie persönlich, dass der gegen sie erhobene Vorwurf eines Interessenkonflikts nun ausgeräumt wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium hebt hervor, dass sie zentrale Aktivitäten der Mittelstandspolitik bündelt und die Interessen des Mittelstands innerhalb der Bundesregierung vertritt.
Für Frau Connemann bedeutet die Antwort der Bundesregierung vor allem klare politische Rückendeckung.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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