Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG

In Abstimmung mit dem Umweltbundesamt wird folgender Text veröffentlicht:

Aus informierten Kreisen haben wir erfahren, dass bei dem Umweltbundesamt (UBA) rechnerisch ca. 50.000 noch nicht bearbeitete Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG vorliegen müssten.

Auch wenn die Zahl vom UBA nicht bestätigt wurde, wurde uns bei einem Gespräch mitgeteilt, dass Verstöße gegen die Pflicht zur Mengenmeldung nun abgearbeitet werden.

Vorrangig sollen die Fälle bearbeitet werden, bei denen Hersteller ihre monatlichen Mengenmeldungen einmalig oder mehrmals gar nicht getätigt haben.

Wir haben in dem Gespräch vor Ort um Verständnis für die Schwierigkeiten kleiner Unternehmen bei der Abwicklung der bürokratischen Hürde geworben.
Man sagte uns, dass das Ordnungsgeld aufgrund von individuellen Abwägungsprozessen nach festgelegten Kriterien verhängt wird, wobei der Bußgeldrahmen im Vergleich zu den anderen Ordnungswidrigkeitstatbeständen im ElektroG in der Regel nicht ausgeschöpft werden wird.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir unsere Mitglieder zur rechtzeitigen Abgabe der Mengenmeldung drängen. Dies geschieht ausschließlich deswegen, weil wir die uns angeschlossenen Hersteller vor solchen Unannehmlichkeiten schützen möchten.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne jederzeit an das take-e-way - Team wenden.
Tel.: 040-750687111, Email: info@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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