PC-Händler insolvent durch UrhG

Auch Mobiltelefone, Tablets, USB-Sticks und Speicherkarten, Smartwatches, Festplatten und externe Brenner sind betroffen. Für viele Unternehmen sind die Kostenbelastungen durch die Urheberrechtsgebühren enorm. VERE Mitglieder können einem Gesamtvertrag beitreten und 20 Prozent der fälligen Urheberrechtsgebühren sparen.

Mitten im Weihnachtsgeschäft wird die PC-Branche von der Insolvenz eines etablierten Vertreibers von PC-Hardware aufgrund der Forderung von Urheberrechtsabgaben in Millionenhöhe verunsichert. Das Thema ist nicht neu, jedoch weitgehend unterschätzt, wie der Fall belegt.

Für viele unserer Mitgliedsunternehmen sind die Kostenbelastungen durch die Urheberrechtsgebühren enorm. Mitglieder des VERE e.V. haben als Inverkehrbringer von abgabepflichtigen Produkten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Möglichkeit, einem Gesamtvertrag, den VERE mit den 9 Rechteverwertungsgesellschaften geschlossen hat, beizutreten und 20 Prozent der fälligen Urheberrechtsgebühren zu sparen. Derzeit können Sie über den VERE e.V. Gesamtverträgen für Mobiltelefone, Tablets, PCs, USB-Sticks und Speicherkarten, Smartwatches, Festplatten und externe Brenner beitreten. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.vereev.de/leistungen/zpue-gesamtvertrag/

Christoph Brellinger
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