Wie lässt sich die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllen, ohne Produkte, Markenauftritt und Geschäftsmodelle mit immer mehr Bürokratie zu belasten? Diese Frage ist nun unmittelbar im Mittelstand angekommen. Durch das eigene Markenbild auf der Verpackung kann ein Betrieb zum Erzeuger im Sinne der PPWR werden.
Damit stehen unter anderem Konformitätsbewertung und technische Dokumentation im Raum. Eine neutrale Tüte würde den Aufwand reduzieren, zugleich aber die bekannte Markenwirkung schwächen. Wie schnell hier aus Compliance ein bürokratisches Thema mit Öffentlichkeitswirkung werden kann, zeigt die Bäckerei Janssen aus Oldenburg: ein Instagram-Reel über die Zukunft der individuell bedruckten Brötchentüte erreichte mehr als 5.200 Likes und über 2.000 Kommentare.
EU-Vorgaben werden zur Belastungsprobe für KMU
Eine Ausnahme für Kleinstunternehmen greift auch nur unter bestimmten Voraussetzungen – bei weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme – und nützt somit nicht jedem, weshalb auch Bagatellgrenzen keine Musterlösung für kleine Unternehmen ist. Für größere KMU gibt es keine generelle Ausnahme. Besonders Betriebe, die kleine Mengen oder saisonale Waren in verschiedene EU-Länder versenden, sehen sich mit zusätzlichen Registrierungen, unterschiedlichen Vorgaben und der Suche nach Bevollmächtigten konfrontiert. Das wird auch vom Sächsischen Handwerkstag kritisiert: Aufwand und Kosten für beispielsweise erzgebirgische Schnitzereien, Tischler, Bäcker und Juweliere könnten wirtschaftlich unverhältnismäßig werden, zudem fehle eine Durchführungsverordnung.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
