PPWR: EU-One-Stop-Shop ist einsatzbereit

Ein aktueller Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass Händler, die weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Umlauf bringen, keinen Bevollmächtigten benennen müssen; die Registrierung im neuen System soll bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein zentrales europäisches System zur Registrierung („One-Stop-Shop“ bzw. kurz OSS) für die Hersteller in Betrieb gegangen ist. Eine Aussetzung der Registrierung ist aus Sicht des VERE-Verbands zu kurz gesprungen, da ein solcher EU-One-Stop-Shop längst einsatzbereit ist, so zum Beispiel vom Anbieter take-e-way GmbH, sowie von weiteren spezialisierten Dienstleistern. Der Durchschnitt der ca. 9.500 über den take-e-way-OSS operierenden Hersteller hat nur ca. 2 Länder und 3 Abfallströme registriert und benötigt keinen EU-OSS. 

Die EU würde bei der Eigenentwicklung eines OSS in direkten Wettbewerb mit etablierten Lösungen der freien Wirtschaft treten, die bislang die in vielen Mitgliedstaaten noch fehlenden digitalen Schnittstellen mit gut durchdachten Lösungen kompensieren. Ein von der EU entwickelter oder beauftragter One-Stop-Shop wird absehbar erst in Jahren funktionsfähig sein, 2028 als Zieldatum ist aus unserer Sicht unrealistisch. Er verdrängt zudem die vielen verfügbaren, kontinuierlich verbesserten Lösungen, in die EU-Unternehmen seit zwei Jahrzehnten erheblich investieren. Der überwiegende Teil der nationalen Register ist nicht auf dem Stand der Technik, weshalb eine Konnektivität zu Warenwirtschaftssystemen und den bereits existierenden OSS-Systemen nicht möglich ist, was durch einen weiteren, zusätzlich über diese Ebene gespannten EU-OSS als übergreifende Registrierungsplattform nicht gelöst werden kann. Vielmehr ist der EU-OSS zum Scheitern verurteilt, wenn die nationalen Register ihren Registrierungs-Stau nicht abbauen. Metaphorisch versinnbildlicht wäre dies mit dem Aufbau eines G6-Mobilfunknetzes vergleichbar, für das es auf absehbare Zeit keine G6-Mobiltelefone gibt: eine Hochgeschwindigkeitsstrecke für Daten, für die es keine Anschlussstellen gibt. Daher vermisst VERE in der OSS-Debatte im Sinne einer konstruktiven Lösungsfindung die so dringend erforderliche technische Auseinandersetzung mit der möglichen Realisierung eines solchen Systems, wie wir sie im Rahmen unserer Stellungnahme zur EU-Initiative für die Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts (Simplification of administrative burden in environmental legislation) dargelegt haben.

VERE-spricht sich in dem Zusammenhang ausdrücklich für die Erhaltung der Institution des Bevollmächtigten als Gatekeeper zum EU-Binnenmarkt aus. Nicht die zwei- bis maximal dreistelligen Kosten für einen Bevollmächtigten pro Jahr und Absatzmarkt sind das zentrale Problem des ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns bei einem tragfähigen EU-Auslandsgeschäft, sondern die heterogenen bürokratischen Prozesse einzelner EU-Mitgliedstaaten. Auch beim Bevollmächtigten sollte die EU-Kommission genau an diesem Hebel ansetzen. Wird der Bevollmächtigte geopfert, der bislang dabei hilft, die Trittbrettfahrer zu bekämpfen, dann ist der ehrliche Unternehmer wieder näher in Reichweite des Vollzugsarms als der Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten oder Drittländern, weil eben nicht davon auszugehen ist, dass ein innereuropäischer Vollzug stattfindet. Das genau war die Begründung für die Einführung des Bevollmächtigten. 

In diesem Zusammenhang schaffen Bagatellgrenzen von z.B. 10 Tonnen weitere Ungerechtigkeiten. Es ist kaum zu argumentieren, warum ein Anbieter von Grundnahrungsmitteln (z.B. Bäcker) mit hohem Verpackungsaufkommen und knapper Margenkalkulation vollumfänglich in die Produktverantwortung fallen soll, während ein Anbieter von Luxusartikeln mit geringem Verpackungsaufkommen und margenträchtigen Geschäft davon befreit sein soll. Auch das Einhalten von Bagatellgrenzen muss geprüft und überwacht werden. Und ob diese eingehalten werden, zeigt sich meistens erst am Ende des Jahres, wenn Händler erschreckt feststellen, dass die Verkäufe besser als geplant verliefen und sie einen Bevollmächtigten gebraucht hätten. Was dann?  

Auch das Aufsplitten von Geschäftsbereichen, um unter Bagatellgrenzen zu bleiben, fällt asiatischen Unternehmen sicher deutlich leichter, als es der europäische Bürokratismus zulässt. Die Gründung bzw. Registrierung einer gewöhnlichen Gesellschaft in China und übrigens auch in bestimmten Mitgliedsstaaten der EU kann bei vollständigen und formgerechten Unterlagen administrativ sehr kurzfristig erfolgen. Nach Art. 19 der chinesischen Regulations on the Administration of Market Entity Registration ist eine Registrierung grundsätzlich unmittelbar, andernfalls innerhalb von drei Arbeitstagen vorzunehmen; bei komplexen Fällen ist eine Verlängerung um weitere drei Arbeitstage möglich. China hat das Gründungsverfahren zudem in den vergangenen Jahren erheblich vereinfacht und digitalisiert. Hieraus ergibt sich das Problem, dass jegliche Vereinfachungen, die wir vornehmen, vor allem für chinesische Unternehmen schneller mehr Vorteile schaffen, als für unsere heimische Wirtschaft. 

Stattdessen sollten die EU-Mitgliedstaaten mit derselben Beharrlichkeit vor allem die Befähigung ihrer Behörden und/oder Register für mehr Digitalisierung und Vereinheitlichung vorantreiben, die bislang an den Tag gelegt wurde, um die heimischen Unternehmen mit überbordendem Bürokratie-Aufwand zu belasten. 

Es muss, nicht nur im Interesse unserer Mitglieder, sondern aller in der EU ansässigen Händler und Hersteller, unbedingt verhindert werden, dass bei aller berechtigter Kritik an überbordender Bürokratie ausgerechnet jener Teil der Verwaltung geopfert wird, der die die Bekämpfung des Imports unsicherer, nicht registrierter und nicht nachhaltiger Produkte aus dem EU-Ausland eindämmt.  

Dass die erweiterte Herstellerverantwortung im Detail deutlich optimierungsbedürftig ist, daran haben auch wir keine Zweifel. Darüber sollten jedoch konstruktive Debatten geführt und keine Entscheidungen überstürzt werden, die zu Lösungen führen, die erst in Jahren verfügbar und bereits heute nicht benötigt sind, oder die Situation für unsere Händler und Hersteller noch weiter verschlechtern. 

Der VERE e.V. steht gerne als konstruktiver Ansprechpartner und für Rückfragen zur Verfügung.  

Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
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