Durch die sogenannte Geoblocking-Verordnung sind Händler nicht dazu verpflichtet, ihre Waren in jedes EU-Land liefern zu müssen; ein Online-Shop darf generell sein Liefergebiet auf einzelne Länder begrenzen, um sich extra Kosten und Verwaltungsaufwand durch Registrierungen und EPR-Pflichten zu ersparen. Rechtlich kritisch wird es erst, wenn ausländische Kunden schon vom bloßen Zugang zum Shop ausgeschlossen werden. Eine IP-Sperre oder die automatische Weiterleitung auf eine andere Länderversion kann also gegen die Geoblocking-Regeln verstoßen.
Anders ist es allerdings, wenn beispielsweise ein Kunde aus Frankreich den Shop nutzen und mit französischer Rechnungsadresse bestellen kann, die Lieferung aber nur an eine Adresse in Deutschland erfolgt. Daher ist die technische Trennung von Rechnungs- und Lieferadresse ausschlaggebend. Ein auf ein einzelnes Land beschränkter Versand ist demnach nicht gleichbedeutend mit Diskriminierung. Lediglich der Zugang zum Shop muss für Kunden aus anderen EU-Staaten grundsätzlich offenbleiben.
Im Falle einer grenzüberschreitenden Selbstabholung gilt übrigens, dass es sich nach den zugrunde liegenden Kriterien nicht um einen Fernabsatz durch den Händler handelt. Die Verantwortung für den anschließenden Transport liegt dann beim Käufer.
PPWR-Entlastungen werden bereits diskutiert
Dass viele Händler inzwischen ihren EU-weiten Versand beschränken, liegt vor allem an der wachsenden Belastung durch die PPWR Verpackungsverordnung. Wer grenzüberschreitend verkauft, muss in den einzelnen Zielländern meisten vielerlei zusätzliche Pflichten erfüllen, die gerade für kleinere Unternehmen unverhältnismäßige Kosten zur Folge haben. Daher schlägt die Bundesregierung Erleichterungen vor: Unternehmen mit weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in einem EU-Land sollen von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten ausgenommen werden. Außerdem soll ein zentrales EU-Register die bislang getrennten nationalen Registrierungen ersetzen. Die Übergangsfrist soll nach dem Vorschlag bis Mitte 2028 reichen. Ob die Zehn-Tonnen-Grenze sachgerecht ist, wird allerdings jetzt schon kritisiert, weil die Belastung stark vom Verpackungsmaterial abhängt.
Da die PPWR an vielen Stellen Kritiker zutage bringt, darunter auch Europaabgeordnete wie Regina Doherty und Erik Marquardt, werden von der EU-Kommission bereits Entlastungen und vorübergehende Sanktionsverzichte diskutiert. In Deutschland sollen zumindest bis zum 12. Februar 2027 keine Bußgelder wegen Verstößen gegen die neuen PPWR-Vorgaben verhängt. Aber Vorsicht: den Letzten beißen bekanntlich die Hunde.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
