Die PPWR sorgt in der Handels- und Lebensmittelbranche weiterhin für Unsicherheit. Im Mittelpunkt steht derzeit die Frage, ob bei Eigenmarken der Händler als Markeninhaber oder der Lieferant als Produzent die Verantwortung trägt. Mehrere Branchenverbände haben deshalb die ZSVR aufgefordert, gemeinsam mit dem Handel eine einheitliche Auslegung der Erzeugerverantwortung zu schaffen, bevor die neuen Vorgaben greifen.
Eigenmarken werden zum Streitpunkt der Verpackungsverordnung
Der Konflikt dreht sich um die Auslegung des Begriffs „Erzeuger“. Nach Auffassung der ZSVR gilt bei Eigenmarken grundsätzlich das Handelsunternehmen als Erzeuger, wenn es Produkte unter eigener Marke von einem externen Hersteller fertigen lässt. Diese Auslegung stammt aus den Leitlinien der Europäischen Kommission und ist mit dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt abgestimmt. Mit dieser Einstufung gehen umfangreiche Pflichten einher, darunter technische Dokumentationen, Konformitätsbewertungen und der Nachweis der Einhaltung der PPWR-Anforderungen. Teile des Lebensmitteleinzelhandels widersprechen dieser Darlegung allerdings und argumentieren, dass nicht der Markenbesitz entscheidend sei, sondern wer Verpackung und Produktion technisch steuert. Somit verfügten Lieferanten über das Fachwissen für Material, Konstruktion und Herstellung und sollten deshalb die technischen Anforderungen erfüllen. Branchenverbände halten jedoch dagegen: Händler machten bei Eigenmarken häufig detaillierte Vorgaben zu Design und Funktion und müssten daher auch die rechtliche Verantwortung tragen.
Für Unternehmen geht es um Kosten, Haftung und Bürokratie
Die Zuordnung der Erzeugerrolle entscheidet darüber, wer künftig unter anderem verantwortlich ist für:
- technische Dokumentationen,
- EU-Konformitätserklärungen,
- Nachweise zur Einhaltung der PPWR,
- Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette,
- Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Je nach Auslegung entstehen für Händler oder Lieferanten erhebliche zusätzliche Anforderungen. Einige Unternehmen versuchen bereits, Verantwortlichkeiten vertraglich zu regeln oder Aufgaben vorübergehend auf Lieferanten zu übertragen. Ob sich eine gesetzlich festgelegte Erzeugerverantwortung auf diese Weise überhaupt verlagern lässt, ist derzeit zweifelhaft.
Branche fordert gemeinsame Linie von ZSVR und Handel
Die beteiligten Verbände fordern deshalb eine abgestimmte und öffentlich nachvollziehbare Position von ZSVR und Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH). Unterstützt wird diese Initiative unter anderem vom Deutschen Fruchthandelsverband, Deutschen Raiffeisenverband, Deutschen Weinbauverband, Verband Deutscher Großbäckereien, Verband Deutscher Sektkellereien und Zentralverband Gartenbau. Mit dem Inkrafttreten zentraler PPWR-Vorgaben steigt ganz klar der Anpassungsdruck. Ohne klare Regeln drohen unterschiedliche Auslegungen mit Folgen für Verträge, Kostenverteilung und Verantwortlichkeiten. Unternehmen müssen deshalb frühzeitig klären, wer Verpackungen entwickelt, über Material und Gestaltung entscheidet und die Nachweispflichten übernimmt.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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