Für Händler von Transportverpackungen bleibt die Verantwortungsfrage nach der EU-Verpackungsverordnung spannend: Die EU-Kommission hält an ihrer Auslegung fest, wonach grundsätzlich der physische Hersteller einer Verpackung als „Manufacturer“ gilt, nicht automatisch das Unternehmen, das sie verwendet. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) forderte die Kommission allerdings Anfang August auf, ihre vorige PPWR-FAQ in diesem Punkt zu korrigieren. Der Anlass hierfür war die gegenteilige Einschätzung des European National Registers (EUNR), dem laut Ministerium Register und Behörden aus 16 EU-Mitgliedstaaten angehören.
Für Händler ist besonders bedeutsam, wer genau in der Lieferkette als verantwortlicher Hersteller gilt. Auch das EUNR hält bei bestimmten Transportverpackungen den ersten Akteur der nationalen Lieferkette für entscheidend. So könnte bei Folien, die ihre endgültige Form erst beim Befüllen erhalten, demnach der Befüller beziehungsweise der Nutzer als Hersteller gelten. Die Kommission folgt diesem Ansatz bislang nicht, zielt aber generell auf einen einfacheren Vollzug und geringeren Verwaltungsaufwand ab. Damit bleiben hinsichtlich Transportverpackungen, deren endgültige Form erst beim Einsatz entsteht, bis auf Weiteres zentrale Fragen weiterhin offen.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
