Als KMU-Verband beobachtet der VERE e.V. auch die Standpunkte und Aktionen der Spitzenverbände der Industrie und Entsorgungswirtschaft. Besonders im Falle des Verpackungsrechts finden Sie als VERE-Mitglied nachfolgend einen Überblick über die Positionen der in diesem Bereich besonders einflussreichen Akteure:
Euwid berichtet, dass der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) den Entwurf des VerpackDG (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) als über die EU-Vorgaben hinausgehend und für Unternehmen unnötig belastend kritisiert: Insbesondere Hersteller sollen zusätzliche Pflichten wie Registrierung, Zulassung und Finanzierungsvereinbarungen erfüllen, was hohen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen für die Kreislaufwirtschaft verursache. Zudem sieht der Verband Unsicherheiten beim neuen Herstellerbegriff und fordert praktikable Übergangsregeln sowie eine Bagatellschwelle für kleine Mengen. Auch Händler bzw. Inverkehrbringer könnten durch erweiterte Systembeteiligungspflichten stärker einbezogen werden, wobei unklare Definitionen zusätzliche Risiken schaffen. Grundsätzlich bemängelt der BDI fehlende Marktanreize wie die Ökomodulation, kritisiert wachsende Bürokratie und fordert stattdessen verhältnismäßige Regeln, mehr Planungssicherheit (z. B. durch Pooling bei Mehrwegquoten) und eine engere Orientierung an den europäischen Vorgaben. Mehr Infos enthält die Stellungnahme des BDI zum EU-Verpackungsverordnungs-Durchführungsgesetz (VerpackDG-E)
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) e.V. bewertet den Entwurf differenziert: Für Hersteller und Händler unterstützt er insbesondere die Einführung ökologisch differenzierter Systementgelte, da diese – anders als vom BDI kritisiert – gezielt Anreize für recyclinggerechtes Design und den Einsatz von Rezyklaten schaffen sollen. Gleichzeitig fordert er wie der BDI praxistaugliche Übergangsregeln beim neuen Herstellerbegriff, um Finanzierungslücken zu vermeiden, und lehnt zusätzliche Bürokratie sowie nationale Alleingänge über EU-Vorgaben hinaus ab. Im Unterschied zum BDI setzt der BDE jedoch stärker den Fokus auf die Stabilität der Entsorgungs- und Recyclingstrukturen: Er warnt vor unrealistischen Quoten, zu häufigen Anpassungen und einer Schwächung des werkstofflichen Recyclings, während der BDI stärker die Belastungen und Wettbewerbsnachteile für die verpflichteten Unternehmen betont.
BDI, BDE und bvse (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.) vertreten zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) eine weitgehend gemeinsame Linie: Sie fordern, Industrie- und Gewerbeverpackungen weitgehend von zentralen Vorgaben der Verordnung auszunehmen, da diese Verpackungen meist in geschlossenen Logistik- und Rücknahmesystemen zirkulieren und bereits effizient genutzt werden. Für Hersteller und Händler lehnen sie insbesondere Wiederverwendungsquoten, umfangreiche Berichtspflichten, Kennzeichnungsvorgaben sowie technische Detailregeln als praxisfern und bürokratisch ab. Während der BDI diese Position vor allem mit zusätzlichen Belastungen und Wettbewerbsrisiken für Unternehmen begründet, betonen BDE und bvse stärker die Funktionsfähigkeit bestehender Recycling- und Rücknahmestrukturen. Beim Thema Ökomodulation zeigt sich ein Unterschied: Während der BDE diese grundsätzlich als sinnvolles Steuerungsinstrument unterstützt, sehen die Verbände im gemeinsamen PPWR-Kontext deren Anwendung auf industrielle Verpackungen kritisch. Insgesamt plädieren alle drei für eine klarere Fokussierung der Regulierung auf Konsumverpackungen und für mehr Praxistauglichkeit in industriellen Lieferketten. Weitere Informationen finden sich im gemeinsamen Verbände-Papier 260311_PPWR_und_EU-Umwelt_Omnibus_Entbürokratisierung_bei_Industrie-_und_Gewerbeverpackungen_final_1.pdf.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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