9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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Suspendierung des Bevollmächtigten? Erste Lesung am 5. Oktober

Wird die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten vorübergehend aufgehoben? Am 5. Oktober 2026 steht die entscheidende EU-Parlamentslesung an. Die Kommission verspricht Bürokratieabbau und Wettbewerbsvorteile, doch VERE warnt vor Risiken für seine Mitglieder und Vollzug.

Am 5. Oktober 2026 wird das EU-Parlament in der ersten Lesung über die vorübergehende Aussetzung der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten (Authorised Representative) entscheiden. Die Initiative der Europäischen Kommission aus Dezember 2025 will damit versuchen, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Betroffen sind WEEE/Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen und Einwegplastik. Hintergrund der Debatte ist die Rolle des Bevollmächtigten als zentraler Ansprechpartner für Behörden in den EU-Mitgliedstaaten.

VERE warnt eindringlich davor, diese Instanz des Bevollmächtigten abzuschaffen, denn aus der Erfahrung des Verbands zeigt sich, dass der Bevollmächtigte kein bürokratischer Ballast ist, sondern die Voraussetzung für fairen Wettbewerb, rechtskonforme Umsetzung nationaler Vorschriften und funktionierenden Vollzug darstellt. Ohne Bevollmächtigte drohen eine starke Zunahme von Trittbrettfahrern aus Drittstaaten, ineffiziente Marktüberwachung und Wettbewerbsverzerrungen zugunsten unregistrierter Anbieter. Die Kommission erhofft sich Kostenersparnisse und Entlastungen kleiner Unternehmen. VERE argumentiert, dass eine vollkommene Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht die Bürokratie nicht verringern, sondern nur auf die Hersteller verlagern würde. Diese hätten dadurch mit potenziell höheren Kosten und rechtlichen Unsicherheiten zu kämpfen. Außerdem stabilisiert der Bevollmächtigte den Binnenmarkt und trägt durch seine Position dazu bei, dass unter anderem auch Umweltziele, Recyclingquoten und Product Compliance Anforderungen innerhalb der Kreislaufwirtschaft konsequent eingehalten werden.

Nach Auffassung des EU-Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) soll eine Aussetzung der Benennung eines Bevollmächtigten zunächst nur für bestimmte in der EU ansässige Kleinst- und Kleinunternehmen gelten, um jene wirksam entlasten zu können, wobei diese Regelung nur temporär bis zum geplanten Circular Economy Act geltend gemacht werden soll. Für Drittlandsunternehmen wird die Pflicht allerdings bestehen bleiben.

VERE e.V. begleitet das Verfahren intensiv und hat eine ausführliche Stellungnahme zur Bevollmächtigtenpflicht veröffentlicht, die alle Argumente im Detail darlegt. Lesen Sie dazu den vollständigen Artikel „Suspendierung mit Folgen – kein fairer Wettbewerb ohne Bevollmächtigte“.

Über alle weiteren Entwicklungen und Entscheidungen zum Thema Bevollmächtigtenpflicht und EU-Vollzug hält VERE seine Mitglieder per „VERE Insider“ immer auf dem neusten Stand.   

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