9. Podiumsdiskussion am 9.9.2026 in Hamburg im Mövenpick Hotel

Steigende Compliance-Anforderungen in Zeiten von Protektionismus und stagnierendem Wachstum. Geht das für den europäischen Mittelstand gut aus?

In unserer Podiumsveranstaltung bringen wir Themen der erweiterten Hersteller- und Produktverantwortung mit der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage zusammen und betrachten die Herausforderungen für Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Kostenlos für VERE Mitglieder!

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Update zum Bevollmächtigten

Die Reform der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im EU-Umwelt-Omnibus sorgt weiterhin für Streit zwischen Rat und Parlament. Während die Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag bereits abgelehnt haben, gehen die Positionen im Parlament auseinander – von gezielten Ausnahmen für kleine Unternehmen bis hin zur kompletten Ablehnung. In den kommenden Monaten entscheidet sich, wie es mit dem Vorhaben weitergeht.

Aus beteiligten Kreisen hat VERE erfahren, dass sich die Europäische Union derzeit intensiv mit der künftigen Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Rahmen des sogenannten Umwelt-Omnibus-Pakets, insbesondere mit der Frage der Benennung eines Bevollmächtigten für Hersteller beschäftigt. Die Diskussionen zeigen dabei deutliche Unterschiede zwischen den Institutionen und den Mitgliedstaaten. Im Rat der EU zeichnet sich eine klare Ablehnung des ursprünglichen Vorschlags der Europäischen Kommission ab. Diese Haltung folgt dem bereits zuvor veröffentlichten Non-Paper mehrerer Mitgliedstaaten und wurde Ende April in dieser Form bestätigt. Damit stößt der Kommissionsentwurf in seiner bisherigen Ausgestaltung auf breite Zurückhaltung auf Regierungsebene.

Im Europäischen Parlament gibt es hingegen differenzierte Positionen. Die Berichterstatterin Ingeborg Ter Laak schlägt für den Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung vor, eine mögliche Aussetzung der Regelungen für grenzüberschreitend tätige ausländische Produzenten ausschließlich auf Kleinst- und Kleinunternehmen zu begrenzen. Begründet wird dies mit deren eingeschränkten personellen und finanziellen Ressourcen, die eine vollständige Umsetzung der bestehenden Anforderungen häufig erschweren. Gleichzeitig soll diese Aussetzung zeitlich befristet bleiben und nur so lange gelten, bis im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der EPR-Regelungen im Kontext des CEA eine neue Lösung erarbeitet wurde. Für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU sollen die bestehenden Vorgaben weiterhin unverändert gelten.

Eine abweichende Position nimmt die Berichterstatterin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ein. Klára Dostálová spricht sich in ihrem Entwurf einer Stellungnahme dafür aus, den gesamten EPR-Teil des Vorschlags abzulehnen. Damit steht sie deutlich kritischer gegenüber der vorgesehenen Reform als andere Teile des Parlaments. Für das weitere Verfahren ist vorgesehen, dass der Bericht zunächst im Juni im ENVI-Ausschuss beraten wird. Anschließend folgt im Oktober eine Behandlung auf Ausschussebene, bevor im November die Abstimmung im Plenum stattfinden soll. Dieser Zeitplan orientiert sich grundsätzlich an den übrigen Elementen des Omnibus-Pakets, kann jedoch noch angepasst werden, falls die Europäische Kommission zusätzliche Vorschläge zur Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung im Rahmen des CEA vorlegt.

Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen weiter in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.    

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