Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts an die EU-Verordnung 2025/40 verabschiedet. CDU/CSU und SPD stimmten zu, AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf hingegen ab. Das bisherige Verpackungsgesetz wird damit abgelöst und an die ab August 2026 geltenden EU-Vorgaben angepasst. Für Hersteller und Händler bedeutet dies einen grundlegenden Systemwechsel: Das Verpackungsrecht wird europaweit stärker harmonisiert und konsequent auf Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und Kreislaufwirtschaft ausgerichtet. Ziel der Bundesregierung ist es, Verpackungsmengen zu reduzieren und Stoffkreisläufe dauerhaft zu stärken.
Höhere Recyclingquoten und neue Materialanforderungen
Kern der Reform sind deutlich steigende Recyclingziele für Kunststoffabfälle. Die Quote soll ab 2028 auf 75 Prozent und ab 2030 auf 80 Prozent steigen. Damit wächst der Druck, Verpackungen bereits im Designprozess recyclingfähig zu gestalten und Materialkreisläufe konsequent mitzudenken. Gleichzeitig kommen neue Anforderungen an den Einsatz von Rezyklaten, die Wiederverwendbarkeit und die Kompostierbarkeit von Verpackungen. Damit sollen schwer recycelbare Kunststoffe und problematische Stoffe wie bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) schrittweise aus Verpackungen verschwinden. Auch überdimensionierte Verpackungen werden begrenzt und stärker gekennzeichnet, um Sortierung und Entsorgung zu erleichtern. Im parlamentarischen Verfahren forderten CDU/CSU und SPD eine stärkere ökologische Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte, um recyclingfähige und umweltfreundliche Verpackungen wirtschaftlich attraktiver zu machen. Bündnis 90/Die Grünen unterstützte diesen Änderungsantrag.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Rechtsverordnungen nach § 26a Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz zügig vorzulegen. Die Vorgaben sollen Impulse setzen, um Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz erhöhen. Zudem soll der Einsatz von in Deutschland und der EU produzierten Rezyklaten gestärkt werden. Künftig sollen europarechtliche Spielräume genutzt werden, sodass bei der Berechnung des Rezyklateinsatzes nur in der EU hergestellte Rezyklate angerechnet werden. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für zusätzliche Vorgaben, schnellere Zulassungen weiterer Rezyklate – insbesondere für kontaktsensible Anwendungen – sowie für ein einheitliches und möglichst unbürokratisches Nachweisverfahren einsetzen. Nach Auffassung von Union und SPD schließen die Regelungen zu Ökomodulation, Rezyklateinsatz und chemischem Recycling eine bisherige Lücke zwischen mechanischem und chemischem Recycling. Für den Rezyklateinsatz wird zunächst eine gesetzliche Quote von fünf Prozent festgelegt, die ab 2029 weiter steigen soll, sofern das Ziel erreicht wird.
Ökomodulation als Markthebel
Ein zentrales Steuerungsinstrument ist die sogenannte Ökomodulation – die ökologische Staffelung der Lizenz- und Entsorgungsentgelte für Verpackungen. Die im Gesetz verankerten Anpassungen sollen stärkere finanzielle Anreize für recyclingfähige und ressourcenschonende Verpackungen schaffen. Für Unternehmen wird die Wahl von Material und Verpackungsdesign damit zunehmend zu einem Kostenfaktor. Wer auf kreislauffähige Lösungen setzt, kann profitieren; wer schwer recycelbare Verpackungen verwendet, muss mit höheren Entgelten rechnen.
Reaktionen aus Wirtschaft und Praxis
Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) fordert wirksame Marktanreize, stabile Absatzmärkte für Rezyklate sowie bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit weniger Bürokratie und niedrigeren Energiekosten. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Vorgaben zur Bioabfallentsorgung, mahnt jedoch eine sorgfältige Bewertung kompostierbarer Kunststoffe an. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dagegen den aus ihrer Sicht zu starken Fokus auf Einweg-Recycling und fordert eine deutlich stärkere Förderung von Mehrwegsystemen. Auch der World Wildlife Fund WWF Deutschland bewertet die Einführung der Ökomodulation positiv, hält das Gesetz insgesamt jedoch für zu wenig ambitioniert bei Abfallvermeidung und Mehrwegförderung.
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) lehnt hingegen zusätzliche Pflichten für Transportverpackungen ab, da sie mehr Verwaltungsaufwand und Kosten für Unternehmen verursachen. Und auch der Handelsverband Deutschland (HDE) setzte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ein, dass die europäischen Vorgaben ohne zusätzliche nationale Sonderregelungen umgesetzt werden. Das nun beschlossene Verpackungsgesetz wird vom Handel als praktikable und weitgehend verwaltungsarme Lösung bewertet, nachdem zusätzliche Strukturvorgaben im Verlauf des Verfahrens entfallen sind.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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