Die Elektroschrott-Sammelquote liegt in Deutschland mit aktuell 29,8 Prozent weit unter dem gesetzlichen Ziel von 65 Prozent. Die Deutsche Umwelthilfe fordert deshalb eine grundlegende Reform des Elektrogesetzes und mehr Verantwortung für Hersteller, was für den Handel jedoch weitreichende Folgen hätte. Die allgemeinen Rücknahmepflichten für Händler sind bereits jetzt sehr umfangreich gesetzt. Eine noch weiter reichende Herstellerverantwortung könnte bestehende Rollen stark verändern oder zusätzliche Anforderungen an Rücknahme, Erfassung und Logistik definieren.
Neue EPR-Pflichten lösen das Sammelproblem nicht
Problematisch dabei ist, dass die Sammelquote nicht allein von den Maßnahmen der Händler und Hersteller abhängt: Nicht erfasste Geräte bleiben in Haushalten der Endkunden, landen im Restmüll oder werden von nicht zugelassenen Sammlern übernommen. Eine bloße Verlagerung der Verantwortung löst also nicht automatisch das eigentliche Sammelproblem.
Zudem könnten für Unternehmen höhere Kosten, zusätzlicher organisatorischer Aufwand und neue Nachweis- oder Steuerungspflichten entstehen. Hersteller müssten möglicherweise für Sammelmengen einstehen, während Händler weiterhin wesentliche Schnittstellen zum Verbraucher bilden. Dabei funktioniert die nachgelagerte Verwertung bereits vergleichsweise effektiv: 84,3 Prozent der 2024 zur Erstbehandlung gelangten Altgeräte wurden recycelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Die entscheidende Frage einer Reform sollte deshalb also eher lauten: Wie lassen sich mehr Altgeräte tatsächlich zurück in den Sammelkreislauf bringen, ohne Verantwortung und Kosten auf die bereits belasteten Hersteller abzuwälzen?
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
