Wichtig für Lampenhersteller und -vertreiber: Stiftung EAR passt Verwaltungspraxis zu Lampen zum 1. Januar 2013 den technischen Entwicklungen an

Die bisherige Regelung, dass für die Berechnung der Garantiesumme pro Lampe ein Durchschnittsgewicht von 120 Gramm zugrunde gelegt wird, soll ab dem 1. Januar 2013 durch die Anwendung der tatsächlichen Gewichte ersetzt werden.

Laut der heutigen Presseerklärung der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) wird zum 1. Januar 2013 die bisherige Verwaltungspraxis für die Hersteller von Lampen umgestellt.

Die bisherige Regelung, dass für die Berechnung der Garantiesumme pro Lampe ein Durchschnittsgewicht von 120 Gramm zugrunde gelegt wird, soll ab dem 1. Januar 2013 durch die Anwendung der tatsächlichen Gewichte ersetzt werden. Dieses reale Gewicht wird auch als Berechnungsgrundlage für den Abholalgorithmus angewandt. Die aufwendige Angabe der Stückzahlen wird dann nicht mehr notwendig sein. Diese Entwicklung trägt dem vermehrten Einsatz von LED-Lampen Rechnung, welche als besonders umweltfreundlich gelten (kein Quecksilber). Da die LED-Lampen größtenteils ein geringeres Stückgewicht haben, reduzieren sich bei diesen die Preise für die Abwicklung gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Außerdem wird mit dieser Regelung die gewichtsbezogene Systematik der Abwicklung aller anderen Gerätearten übernommen. take-e-way begrüßt diese neue Verwaltungspraxis, weil sie die neuesten technischen Entwicklungen widerspiegelt. Außerdem unterstützt diese neue Regelung die Forderung von take-e-way, dass die ohnehin dominante Marktstellung der unter Lightcycle organisierten Hersteller nicht weiter gestärkt wird. Die vollständige Pressemitteilung der Stiftung EAR ist auf der Webseite http://www.pressebox.de/pressemeldungen/stiftung-elektro-altgeraete-register/boxid/526803 abrufbar.

Für weitere Fragen dazu steht das Team von take-e-way jederzeit gerne unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 – 65 zur Verfügung.


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Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland. VERE vertritt die Interessen von über 2.500 kleinen und mittelständischen Unternehmen aus weltweit 31 Ländern auf der politischen Ebene.

Geschäftsfelder: Mit „take-e-way“ bietet der VERE e.V. die einfache und gesetzeskonforme Lösung zur Umsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß ElektroG, Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland an. Mit der innovativen Handelsplattform www.make-e-business.de bietet der VERE e.V. seinen Mitgliedern zudem die Möglichkeit, die Erfüllung von Umweltgesetzen zur weltweiten Vermarktung zu nutzen.


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