Widerruf der Feststellung der Einrichtung eines Gemeinsamen Rücknahmesystems für Gerätebatterien

Das BMU hat im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die am 1. Dezember 2009 erteilte Feststellung, dass ein Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien nach § 6 Absatz 1 und 3 Batteriegesetz eingerichtet ist, widerrufen.

Auf Wunsch des Bundesumweltministeriums (BMU) informiert der VERE e.V. hiermit darüber, dass das BMU im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die am 1. Dezember 2009 erteilte Feststellung, dass ein Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien nach § 6 Absatz 1 und 3 Batteriegesetz eingerichtet ist, widerrufen hat. Die bisher als Gemeinsames Rücknahmesystem agierende Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem (GRS) Batterien in Hamburg operiert zukünftig ausschließlich als herstellereigenes Rücknahmesystem nach § 7 Batteriegesetz (BattG).

Der Widerruf hat Auswirkungen sowohl auf die Hersteller von Gerätebatterien als auch auf die zurücknehmenden Akteure. Auf Grund des Fehlens eines Gemeinsamen Rücknahmesystems entfällt die Beteiligungspflicht an einem solchen. Die Hersteller haben daher entsprechend § 6 Absatz 5 BattG zukünftig selbst herstellereigene Rücknahmesysteme nach § 7 BattG einzurichten oder sich an bestehenden herstellereigenen Rücknahmesystemen zu beteiligen. Zudem gibt es durch das Fehlen eines Gemeinsamen Rücknahmesystems zukünftig keine Andienungspflichten der Rücknahmestellen an ein solches Gemeinsames Rücknahmesystem mehr. Diese können damit frei zwischen den am Markt agierenden herstellereigenen Rücknahmesystemen wählen. Jedes Rücknahmesystem hat hierfür ein Angebot zur unentgeltlichen Abholung der Geräte-Altbatterien zu unterbreiten. Die Abholung sämtlicher zurückgenommener Geräte-Altbatterien ist hierdurch sichergestellt.

Christoph Brellinger
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