20 Prozent der Urheberrechtsgebühren sparen auf Smartwatches, Festplatten und externe Brenner

Als Mitglied im VERE e.V. können Sie als Inverkehrbringer/in von abgabepflichtigen Produkten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) einem Gesamtvertrag beitreten und 20 Prozent der fälligen Urheberrechtsgebühren sparen.

Als Mitglied im VERE e.V. können Sie als Inverkehrbringer/in von abgabepflichtigen Produkten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) einem Gesamtvertrag beitreten und 20 Prozent der fälligen Urheberrechtsgebühren sparen.

Neu: Ab sofort können Sie über den VERE auch Gesamtverträgen für folgende Geräte beitreten:

  • Smartwatches
  • Festplatten
  • externe Brenner

Der Beitritt kann rückwirkend zum 01.01.2021 erfolgen, wenn die Beitrittserklärung bis zum 01.10.2021 bei der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) im Original vorliegt.

Weiterhin können Sie über VERE auch Gesamtverträgen für folgende Geräte beitreten:

  • Mobiltelefone
  • Tablets
  • PCs
  • USB-Sticks und Speicherkarten

Mit nur 25 € Jahresbeitrag im VERE Verband ist die Teilnahme an den Gesamtverträgen des VERE mit den Rechteverwertungsgesellschaften um ein vielfaches günstiger als über die Mitgliedschaft in Industrieverbänden.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an Herrn Dr. Andreas Mühlhausen, muehlhausen@take-e-way.de oder telefonisch unter 040/750687-137

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Geschäftsführer

Tel.: 040/750687-200

info@vereev.de