Die seit dem 12. August 2026 vollständig geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) soll Verpackungsabfälle stark reduzieren und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern. Für kleine und mittlere Unternehmen bringt sie jedoch vor allem neue Registrierungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten mit sich. Besonders betroffen sind Unternehmen mit grenzüberschreitendem Handel. Je nach Geschäftsmodell kann eine Registrierung in bis zu 27 nationalen EPR-Systemen erforderlich sein. Besonders kleinen Onlinehändlern, Künstlern und Handwerksbetrieben können dadurch erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.
Kleine Händler stellen Export in andere EU-Länder ein
Seit dem Inkrafttreten der PPWR haben zahlreiche kleinere deutsche Onlineshops den Versand in andere EU-Länder eingeschränkt oder gänzlich eingestellt. Eine EUWID-Recherche fand entsprechende Hinweise bei mehr als 30 Händlern aus unterschiedlichen Branchen. Für große Unternehmen ist dieser Aufwand leichter zu verteilen. Kleinst- und Kleinunternehmen müssen dagegen häufig selbst Informationen bei Lieferanten beschaffen und zusätzliche Kosten für Verwaltung und Beratung tragen. Besonders problematisch ist der Verkauf in mehrere EU-Länder, da die konkreten Anforderungen je nach Land variieren.
Entlastungen und pragmatische Regelungen werden gefordert
Verbände warnen deshalb vor einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und möglichen Nachteilen für den freien Warenverkehr. Auch Gitta Connemann (CDU), Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, kritisiert die PPWR für ihre neuen bürokratische Hürden. Auch die Circular Valley Stiftung und die IHK-NRW warnen vor den hohen administrativen Hürden im grenzüberschreitenden Handel und plädieren für standardisierte Verpackungslösungen sowie eine enge Zusammenarbeit von Politik und Wirtschaft, damit Umweltziele und wirtschaftliche Praxistauglichkeit vereinbar sind.
Zwar soll ein FAQ der EU-Kommission Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützen, die politische Diskussion geht jedoch weiter. Gefordert werden vereinfachte Nachweise und ein EU-weites One-Stop-Shop-System (OSS). Eine Petition gegen die bestehenden Regelungen hat bereits mehr als 70.000 Unterschriften gesammelt.
Die Forderungen sind bestimmt für mehr Kreislaufwirtschaft, aber mit einheitlichen, einfachen und verhältnismäßigen Regeln für KMU.
VERE begrüßt Maßnahmen zur Vereinfachung, insbesondere beim Abbau reiner Umwelt-Bürokratie. Allerdings stehen hinter einigen Vereinfachungsforderungen, wie zum Beispiel dem OSS, Maßnahmen, die von einflussreichen Interessenvertretern bevorzugt werden. Diese könnten zusätzliche Kosten für die VERE-Mitglieder verursachen und gleichzeitig vor allem Anbietern aus Drittstaaten erleichtern, den EU-Markt mit weiteren Billig-Produkten zu überschwemmen. Dies hatten wir detailliert bei der „KMU-Befragung zum Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft“ kommentiert. VERE wird daher als Vertreter der Interessen seiner Mitglieder Vereinfachungsansätze genau prüfen und seinen Einfluss im Sinne seiner Mitglieder geltend machen.
Der VERE e.V. ist mit den beteiligten Kreisen in Kontakt und hält seine Mitglieder mit dem „VERE Insider“ über die weitere Entwicklung informiert.
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