Neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EU muss bis Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden

Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis zum 14. Februar 2014 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der neuen WEEE-Richtlinie in Kraft setzen, die zur Einhaltung der EU-Vorgaben erforderlich sind.

Die neugefasste Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie; Waste Electrical and Electronic Equipment) des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am Dienstag, den 24. Juli 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage nach der Veröffentlichung tritt die Richtlinie in Kraft. 18 Monate nach Inkrafttreten muss die neue WEEE-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Die Mitgliedstaaten müssen demnach bis zum 14. Februar 2014 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften inkraftsetzen, die zur Einhaltung der EU-Vorgaben erforderlich sind.

Die wichtigsten Neuerungen der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU hat der VERE-Verband in dem Artikel "WEEE: EU-Einigung über Novelle mit zahlreichen Neuerungen" veröffentlicht, den Sie hier abrufen können. Die komplette WEEE-Richtlinie können Sie nachfolgend als PDF herunterladen.

Für Fragen zur WEEE-Richtlinie steht Ihnen das Team von VERE sehr gern unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 64 zu Verfügung.

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Geschäftsführer

Tel.: 040/750687-200

info@vereev.de