Die Europäische Kommission plant, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – unter anderem für Verpackungen, Elektro‑ und Elektronikgeräte sowie Einwegkunststoffe – bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Der Umweltausschuss des Bundesrats lehnt dieses Vorhaben jedoch klar ab und spricht sich dafür aus, die bestehende Regelung auf EU‑Ebene beizubehalten.
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