Product Compliance in der Praxis meistern
EPR & Product Compliance Workshop vom 25. - 27. November

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News

Bußgeldverfahren gegen Hersteller im Sinne des ElektroG

Ordnungswidrigkeiten können nach §23 ElektroG mit einem Bußgeld von bis zu € 50.000,- pro Einzelfall geahndet werden. Noch weit höhere Bußgelder sind unter dem Gesichtspunkt der Gewinnabschöpfung möglich, wenn mit der Tat ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt wurde, der diesen Betrag übersteigt. Die Bußgeldandrohung richtet sich zunächst gegen verantwortliche natürlich Personen, z.B. Geschäftsführer der Unternehmen, die als Hersteller im Sinne…

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BVerwG will Rechtsfragen der Abholkoordination gemäß ElektroG klären

Mit Beschluss vom 11.09.2008 (Az. BVerwG 7 B 34.08, http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=110908B7B34.08.0) hat das Bundesverwaltungsgericht das Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.03.2008 (Az. VGH 20 BV 07.2359) eröffnet, das die Modalitäten der Bereitstellung und Abholung von Altgeräten im Sinne des ElektroG betrifft. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist noch keine…

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BMU meldete Zahlen aus 2006 für E-Schrott-Recycling nach Brüssel

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat für das Jahr 2006 eine Sammelmenge von 754.000 Tonnen Elektrogeräte an die EU-Kommission gemeldet.710.000 Tonnen entfielen auf Business-to-Consumer-Geräte (B2C), lediglich auf 44.000 Tonnen brachten es Business-to-Business-Geräte (B2B). Aus der gesammelten Menge an B2C-Geräten ergibt sich eine Sammelmenge von mehr als 8 kg pro Einwohner und Jahr, womit das europaweit geltende Ziel von 4 kg deutlich…

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Energie-Sparlampen: Kaum Rücknahme im Handel

Die Handelsketten müssen nach Ansicht von Verbraucherschützern zur Rücknahme alter Energiespar-Lampen verpflichtet werden. Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW nehmen 16 Prozent der befragten Handelsketten (37 namhafte Handelsketten wurden befragt, 21 gaben eine Antwort ab) Energiespar-Lampen zurück. Das zeigt, dass der politische Appell an die Händler, alte Energiespar-Lampen freiwillig zurückzunehmen, gescheitert ist. Seit März 2006…

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Kennzeichnungspflicht "Grüner Punkt" entfällt in Deutschland

Gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung enfällt ab dem 01.01.2009 die Pflicht für Hersteller und Vertreiber in Deutschland, ihre Beteiligung an einem "Dualen System" durch eine Kennzeichnung der Verpackung (z.B. "Grüner Punkt") kenntlich zu machen. Der Grund dafür besteht darin, dass mit in Kraft treten der 5. Novelle der VerpackV alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, lizenziert sein…

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Ergänzung: Markenbezeichnung "keine Marke" wird nicht mehr akzeptiert

Wie bereits kürzlich mitgeteilt, führt die Stiftung EAR seit einigen Wochen keine Markenregistrierung für Hersteller unter der Bezeichnung "keine Marke" mehr durch. Das zuständige Verwaltungsgericht Ansbach verpflichtet in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: AN 11 K 08.01857/~58) das EAR dazu, diese bisherige Praxis aufzugeben.Als Grund führt das Gericht an, dass die Angabe der Marke zur internen eindeutigen Identifikation des…

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Markenbezeichnung "keine Marke" wird nicht mehr akzeptiert

Die Stiftung EAR führt ab sofort keine Markenregistrierung für Hersteller bzw. Gerätearten nach dem ElektroG mehr mit der Bezeichnung "keine Marke" durch. Grund für die Entscheidung ist, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach, welches für Entscheidungen der Stiftung EAR allein erstinstanzlich in Deutschland zuständig ist, eine Registrierung mit der Markenbezeichnung „keine Marke“ sowie vergleichbaren…

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ElektroG: Die wettbewerbsrechtliche Seite

Nach der Gesetzesbegründung zum Elektrogesetz ist die vorsätzlich oder fahrlässig nicht vorgenommene Registrierung beim EAR wettbewerbsrechtlich relevant und räumt dem registrierten Hersteller einen Unterlassungsanspruch gegen seinen nicht registrierten Mitbewerber ein. Dies ist vor einiger Zeit vom OLG Düsseldorf (Az.: I-20 W 18/07) bestätigt worden. Das OLG sieht die unterlassene Nichtregistrierung eines Herstellers als unlauteren…

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Registrierungspflicht/Markenthematik

Die am Markt seit geraumer Zeit zunehmenden juristischen Auseinandersetzungen, – sowohl wettbewerbsrechtlicher Art, als auch im Zuge der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch das UBA (Umweltbundesamt) – veranlassen take-e-way noch einmal auf die Pflichten des ElektroG sowie die Einhaltung der EAR-Regeln hinzuweisen. In diesem Zusammenhang warnen wir ausdrücklich davor, nicht registrierte Geräte anzubieten. take-e-way sind Fälle bekannt, in…

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Geräte zum Vertreiben von Maulwürfen werden als Unterhaltungselektronik eingestuft

Da die einschlägigen Elektrogeräte zur Vertreibung von Maulwürfen etc. Töne absondern, werden sie, gemäß unseren neuesten Informationen von der Stiftung EAR, der Geräteart Unterhaltungselektronik zugeordnet.

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