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EAR passt Bearbeitungszeiten im Registrierungsverfahren an

Fürth/Hamburg – Die Stiftung EAR hat den maximalen Zeitraum für die Freigabe von Registrierungsanträgen (Regel 02-001) von ursprünglich vier Wochen auf bis zu drei Monate ausgedehnt. Hintergrund für diese Maßnahme ist eine Angleichung der gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auch sonst allgemein üblichen Fristen. Mit dieser Fristangleichung sind jedoch nicht automatisch verlängerte Bearbeitungszeiten verbunden, sie stellt lediglich eine…

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Aktualisierung: ElektroGKostV – Widerspruchsoption

Fürth/Hamburg – Die Stiftung EAR informierte uns dankenswerter Weise, dass seit dem 17.06.2010 keine Kostenbescheide mehr auf der Basis der alten, ungültigen Kostenverordnung erlassen werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Monatsfrist für Einlegung eines Widerspruchs sowie als ergänzende Information, dass die Gebühren jeweils aufgrund der zum Zeitpunkt des Antrags bestehenden Gebührenordnung ermittelt werden.

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Batteriegesetz – Geforderte Sammelquote für 2012 übertroffen

Hamburg – Wie die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) berichtet, konnte die Sammelquote gebrauchter Batterien im vergangenen Jahr weiter auf 44 Prozent erhöht werden. Die Rücknahmemenge von Alt-Gerätebatterien und -akkus wurde auf über 14.000 Tonnen gesteigert. Damit übertrifft die GRS bereits heute die durch das Batteriegesetz (BattG) definierte 35-Prozent-Vorgabe für das Jahr 2012. Dennoch werden 56 Prozent der…

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ElektroGKostV – Widerspruchsoption

Fürth/Hamburg – Die take-e-way GmbH wurde von einigen ihrer Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nach wie vor Kostenbescheide versendet, die auf der alten Fassung der Elektrogesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV) basieren. Die betreffenden Kostenbescheide geben jeweils Zeitpunkte als Leistungsdatum an, die vor dem Inkrafttreten der neuesten Fassung liegen. Zur Erinnerung: Die Änderungsfassung der…

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Pressemitteilung: Qualitätsmanagement von take-e-way ist ISO zertifiziert

Hamburg – Das Qualitätsmanagementsystem der take-e-way GmbH ist nach der aktuellen ISO 9001:2008 zertifiziert. Aufgrund der großen Verantwortung, die das Unternehmen für seine Kunden übernimmt, hatte sich take-e-way bereits seit der Gründung höchste Qualitätsanforderungen auferlegt. Die Überprüfung und die erfolgreiche Testierung dieses Qualitätsniveaus stellen die Grundlagen für weitere Prozessinnovationen des Unternehmens dar. Im April 2010…

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VERE-Verband-Mitgliederbrief 01/2010

Hamburg – Herzlich Willkommen zum ersten VERE-Infobrief 2010. Dieser enthält einen Überblick über viele interessante Themen aus unserer täglichen Arbeit. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Ständig aktuelle Informationen und Neuigkeiten zur Umweltgesetzgebung erhalten Sie ab sofort auch über das Facebook-Profil von take-e-way: http://www.facebook.com/takeeway Inhalt 1. Neue Elektrogesetz-Kostenverordnung2. Stand der Novellierung WEEE3.…

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Bundesverwaltungsgericht sorgt für Rechtssicherheit beim Vollzug des Elektrogesetzes

Mit Urteil des 7. Senats vom 15. April 2010 - BVerwG 7 C 9.09 - äußert sich das BVerwG nun erstmals zu mehreren Streitpunkten rund um den praktischen Vollzug des Elektrogesetzes durch die EAR im Bereich der Registrierung und des Umweltbundesamtes im Bereich der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem ElektroG. So macht das Gericht lang erwartete Aussagen u. a. zum Registrierungsumfang, zur „Herstellerfiktion“, zum Garantienachweis und zur…

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Umweltbundesamt ahndet Verstöße gegen das Batteriegesetz

Hamburg/München – Laut Informationen der IT-Recht-Kanzlei versendet das Umweltbundesamt derzeit Anhörungsbögen an Unternehmen, die durch den Verkauf unregistrierter Batterien in Deutschland gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen haben. take-e-way ist die Anlaufstelle für alle betroffenen und interessierten Unternehmen, die Hilfe bei der Umsetzung der Pflichten aus dem Batteriegesetz benötigen. Hierzu gehören die kostenlose Beratung und die…

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Vollständigkeitserklärung gemäß Verpackungsverordnung - letzte Erinnerung

Hamburg – Am 30. April 2010 läuft die Frist für die Hinterlegung der sogenannten Vollständigkeitserklärung gemäß der Verpackungsverordnung für das Berichtsjahr 2009 ab. Dieses Datum sollten Hersteller und Importeure unbedingt beachten, sofern ihre Produkte mit einer Verpackung versehen sind. Die Pflicht zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung gilt in der Regel erst ab 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe oder Kartonnagen beziehungsweise ab…

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Kooperation – IT-Recht-Kanzlei ist Partner von take-e-way

Hamburg/München, 23.03.2010 – Die IT-Recht-Kanzlei aus München ist neuer Partner von take-e-way. Für Mandanten der Kanzlei ist diese Kooperation attraktiv, wenn sie die Abwicklung ihrer aus den Umweltgesetzen (Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung) resultierenden Pflichten von take-e-way abwickeln lassen. Die IT-Recht-Kanzlei berät bei der Erstellung von rechtssicheren Internetauftritten und bietet insbesondere Online-Händlern…

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