Händler und Hersteller, die verpackte Waren direkt an Kunden in andere EU-Staaten verkaufen, müssen grundsätzlich in jedem Zielland einen lokalen Bevollmächtigten einsetzen. Viele empfinden diese Pflicht als Handicap – doch ein Wegfall hätte fatale Folgen für den fairen Wettbewerb.
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